Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): Übersicht

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Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG)

vom 19.12.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2020 (GVBl. S. 605)

Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18; 2008 Nr. L 93 S. 28; 2009 Nr. L 33 S. 49), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. EU Nr. L 354 S. 132), der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36) und der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. EU Nr. L 88 S. 45), geändert durch Artikel 6 der Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 353 S. 8).



Inhaltsverzeichnis

Teil 1

Kammerwesen
Abschnitt 1
Organisation und Haushalt

§ 1 Mitgliedschaft

§ 2 Rechtsstellung der Kammern

§ 3 Aufgaben der Kammern

§ 4 Landeskammern

§ 5 Bezirkskammern

§ 6 Ethikkommission

§ 7 Schlichtungsausschuss

§ 8 Organe der Kammern

§ 9 Vertreterversammlung

§ 10 Zusammensetzung des Vorstands

§ 11 Zuständigkeit des Vorstands

§ 12 Ordnungsbefugnis des Vorstands der Landeskammer

§ 13 Versorgungseinrichtungen

§ 14 Sondervermögen

§ 15 Satzungen

§ 16 Einnahmen

§ 17 Haushalts- und Rechnungswesen

 

Abschnitt 2
Aufsicht

§ 18 Rechtsaufsicht

§ 19 Durchführung der Aufsicht

§ 20 Aufsichtsbehörden

 

Teil 2
Berufsausübung

§ 21 Allgemeine Berufspflichten

§ 22 Besondere Berufspflichten

§ 23 Berufsordnung

§ 24 Weiterer Inhalt der Berufsordnung

 

Teil 3
Weiterbildung
Abschnitt 1
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 25 Gebiets-, Teilgebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen

§ 26 Bestimmung von Bezeichnungen

§ 27 Führen und Ankündigung von Bezeichnungen

§ 28 Inhalt, Form und Dauer der Weiterbildung

§ 29 Weiterbildende, Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsverbünde

§ 30 Ermächtigung, Befugnis und Zulassung

§ 31 Anerkennung

§ 32 Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung

§ 33 Inhalt der Weiterbildungsordnung

§ 34 Gleichstellung von Anerkennungen

§ 35 Besondere Pflichten beim Führen der Bezeichnungen

 

Unterabschnitt 2
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte

§ 36 Medizinische Gebiete, Schwerpunkte und Bereiche

§ 37 Umfang und Voraussetzung der ärztlichen Weiterbildung und Zulassung ärztlicher Weiterbildungsstätten

§ 38 Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin

 

Unterabschnitt 3
Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte

§ 39 Zahnmedizinische Gebiete

§ 40 Umfang und Voraussetzung der zahnärztlichen Weiterbildung und Zulassung zahnärztlicher Weiterbildungsstätten

 

Unterabschnitt 4
Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder und Jugendlichen- psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

§ 41 Psychotherapeutische Weiterbildungsbezeichnungen

§ 42 Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung und Zulassung psychotherapeutischer

 

Weiterbildungsstätten
Unterabschnitt 5
Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker

§ 43 Pharmazeutische Gebiete und Teilgebiete

§ 44 Umfang der Weiterbildung und Zulassung von Weiterbildungsstätten für Apothekerinnen und Apotheker

Unterabschnitt 6
Weiterbildung der Tierärztinnen und Tierärzte

§ 45 Tiermedizinische Gebiete und Teilgebiete

§ 46 Umfang der tierärztlichen Weiterbildung und Zulassung tierärztlicher Weiterbildungsstätten

 

Abschnitt 2
Weiterbildung der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor)

§ 47 Allgemeines

§ 48 Zulassung der Weiterbildungsstätten

§ 49 Führen von Weiterbildungsbezeichnungen

§ 50 Anerkennung

 

Teil 4
Berufsgerichtsbarkeit
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 51 Ahndung einer Pflichtverletzung

§ 52 Berufsgerichtliche Maßnahmen

§ 53 Warnung und Verweis

§ 54 Rüge, Ordnungsgeld und berufsgerichtliche Maßnahme

§ 55 Anderweitige Ahndung

§ 56 Entscheidung über die berufsgerichtliche Maßnahme

§ 57 Verwertungsverbot

§ 58 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung

 

Abschnitt 2
Gerichtsverfassung

§ 59 Berufsgerichte

§ 60 Besetzung der Berufsgerichte

§ 61 Berufung der Mitglieder der Berufsgerichte

§ 62 Ausschluss vom berufsgerichtlichen Ehrenamt

§ 63 Hinderungsgründe für das berufsgerichtliche Ehrenamt

§ 64 Ablehnungsrecht

§ 65 Ruhen des Richteramts

§ 66 Entbindung vom berufsgerichtlichen Ehrenamt

§ 67 Verbot der Amtsausübung

§ 68 Vereidigung

§ 69 Verschwiegenheitspflicht

§ 70 Entschädigung

§ 71 Pflichtwidrigkeiten

§ 72 Kosten der Berufsgerichtsbarkeit

 

Abschnitt 3
Verfahren
Unterabschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

§ 73 Beistand

§ 74 Bevollmächtigte

§ 75 Ermittlungen

§ 76 Antrag auf Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 77 Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens

§ 78 Verhältnis zu Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren

§ 79 Aussetzung in anderen Fällen

§ 80 Einstellung des berufsgerichtlichen Verfahrens

 

Unterabschnitt 2
Verfahrensregelungen

§ 81 Formen des berufsgerichtlichen Verfahrens und Ausschluss der Öffentlichkeit

§ 82 Gerichtsbescheid

§ 83 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

§ 84 Eigene Beweismittel

§ 85 Beweisaufnahme

§ 86 Protokollführung

§ 87 Urteilsfindung

§ 88 Urteilsverkündung

§ 89 Abfassung und Zustellung des Urteils

 

Unterabschnitt 3
Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 90 Berufung, Form und Frist

§ 91 Gang des Berufungsverfahrens

§ 92 Entscheidung durch Beschluss

§ 93 Entscheidung durch Urteil

§ 94 Beschwerde

§ 95 Einlegung, Abhilfe oder Vorlage

§ 96 Entscheidung

§ 97 Wiederaufnahme des Verfahrens

 

Unterabschnitt 4
Kosten

§ 98 Kostenentscheidung

§ 99 Kostentragung

§ 100 Kostenfestsetzung

§ 101 Gerichtskosten

 

Unterabschnitt 5
Zustellungen, Vollstreckung und Tilgung

§ 102 Zustellungen

§ 103 Vollstreckung

§ 104 Tilgung

 

Abschnitt 4
Ergänzende Verfahrensbestimmungen

§ 105    

 

Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 106 Weiterbildung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz

§ 107 Satzungen

§ 108 Kammerorgane

§ 109 Weiterbildung

§ 110 Berufsgerichtliche Verfahren

§ 111 Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

§ 112 Verwaltungsvorschriften

§ 113 Änderung des Landesgesetzes über die Gesundheitsfachberufe

§ 114 Änderung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

§ 115 Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

§ 116 Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

§ 117 Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

§ 118 Änderung der Landesverordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz

§ 119 Änderung des Architektengesetzes

§ 120 Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch im Bereich der Sozialversicherung

§ 121 Änderung der Landesverordnung über den Landespflegeausschuss nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

§ 122 Änderung des Landesgesetzes zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 123 Inkrafttreten


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Red 20221101

 

 

 

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