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Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG)
vom 19.12.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.11.2020 (GVBl. S. 605)
Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18; 2008 Nr. L 93 S. 28; 2009 Nr. L 33 S. 49), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. EU Nr. L 354 S. 132), der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36) und der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. EU Nr. L 88 S. 45), geändert durch Artikel 6 der Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 353 S. 8).
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Kammerwesen
Abschnitt 1
Organisation und Haushalt
§ 2 Rechtsstellung der Kammern
§ 10 Zusammensetzung des Vorstands
§ 11 Zuständigkeit des Vorstands
§ 12 Ordnungsbefugnis des Vorstands der Landeskammer
§ 17 Haushalts- und Rechnungswesen
Abschnitt 2
Aufsicht
§ 19 Durchführung der Aufsicht
Teil 2
Berufsausübung
§ 21 Allgemeine Berufspflichten
§ 22 Besondere Berufspflichten
§ 24 Weiterer Inhalt der Berufsordnung
Teil 3
Weiterbildung
Abschnitt 1
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 25 Gebiets-, Teilgebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen
§ 26 Bestimmung von Bezeichnungen
§ 27 Führen und Ankündigung von Bezeichnungen
§ 28 Inhalt, Form und Dauer der Weiterbildung
§ 29 Weiterbildende, Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsverbünde
§ 30 Ermächtigung, Befugnis und Zulassung
§ 32 Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung
§ 33 Inhalt der Weiterbildungsordnung
§ 34 Gleichstellung von Anerkennungen
§ 35 Besondere Pflichten beim Führen der Bezeichnungen
Unterabschnitt 2
Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte
§ 36 Medizinische Gebiete, Schwerpunkte und Bereiche
§ 38 Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin
Unterabschnitt 3
Weiterbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte
Unterabschnitt 4
Weiterbildung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder und Jugendlichen- psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
§ 41 Psychotherapeutische Weiterbildungsbezeichnungen
§ 42 Umfang der psychotherapeutischen Weiterbildung und Zulassung psychotherapeutischer
Weiterbildungsstätten
Unterabschnitt 5
Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker
§ 43 Pharmazeutische Gebiete und Teilgebiete
Unterabschnitt 6
Weiterbildung der Tierärztinnen und Tierärzte
§ 45 Tiermedizinische Gebiete und Teilgebiete
§ 46 Umfang der tierärztlichen Weiterbildung und Zulassung tierärztlicher Weiterbildungsstätten
Abschnitt 2
Weiterbildung der Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Pflegefachfrauen (Bachelor) und Pflegefachmänner (Bachelor)
§ 48 Zulassung der Weiterbildungsstätten
§ 49 Führen von Weiterbildungsbezeichnungen
Teil 4
Berufsgerichtsbarkeit
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 51 Ahndung einer Pflichtverletzung
§ 52 Berufsgerichtliche Maßnahmen
§ 54 Rüge, Ordnungsgeld und berufsgerichtliche Maßnahme
§ 56 Entscheidung über die berufsgerichtliche Maßnahme
§ 58 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung
Abschnitt 2
Gerichtsverfassung
§ 60 Besetzung der Berufsgerichte
§ 61 Berufung der Mitglieder der Berufsgerichte
§ 62 Ausschluss vom berufsgerichtlichen Ehrenamt
§ 63 Hinderungsgründe für das berufsgerichtliche Ehrenamt
§ 66 Entbindung vom berufsgerichtlichen Ehrenamt
§ 72 Kosten der Berufsgerichtsbarkeit
Abschnitt 3
Verfahren
Unterabschnitt 1
Einleitende Bestimmungen
§ 76 Antrag auf Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 77 Durchführung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 78 Verhältnis zu Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren
§ 79 Aussetzung in anderen Fällen
§ 80 Einstellung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Unterabschnitt 2
Verfahrensregelungen
§ 81 Formen des berufsgerichtlichen Verfahrens und Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 83 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
§ 89 Abfassung und Zustellung des Urteils
Unterabschnitt 3
Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 91 Gang des Berufungsverfahrens
§ 92 Entscheidung durch Beschluss
§ 93 Entscheidung durch Urteil
§ 95 Einlegung, Abhilfe oder Vorlage
§ 97 Wiederaufnahme des Verfahrens
Unterabschnitt 4
Kosten
Unterabschnitt 5
Zustellungen, Vollstreckung und Tilgung
Abschnitt 4
Ergänzende Verfahrensbestimmungen
Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 106 Weiterbildung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz
§ 110 Berufsgerichtliche Verfahren
§ 111 Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
§ 113 Änderung des Landesgesetzes über die Gesundheitsfachberufe
§ 114 Änderung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
§ 116 Änderung des Landeskrankenhausgesetzes
§ 117 Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
§ 119 Änderung des Architektengesetzes
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Red 20221101