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Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Eine aktuelle Fassung des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:
Stand: 24. November 2000
Inhaltsverzeichnis:
§ 3 Verbot abweichender Regelungen durch Tarifvertrag
§ 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden
§ 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
§ 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 17 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl
§ 20 Beginn und Dauer der Amtszeit
§ 21 Zeitpunkt der Personalratswahl
§ 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
§ 23 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 29 Sitzungen des Personalrats
§ 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
§ 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
§ 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat
§ 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich
§ 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
§ 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene
§ 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
§ 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung
§ 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung
§ 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
§ 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
§ 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
§ 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen
§ 67 Regeln der Zusammenarbeit
§ 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen
§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
§ 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung
§ 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen
§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung
§ 77 Durchführung von Entscheidungen
§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter
§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 82 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen
§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 85 Beteiligung bei Prüfungen
§ 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz
§ 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft
§ 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände
§ 93 Personalräte bei den Polizeibehörden und –einrichtungen
§ 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
§ 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung
§ 102 Gemeinsame Dienststellen
§ 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung
§ 106a Beteiligung bei witterungsbedingter Unterbrechung der Arbeit
§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
§ 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
§ 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 117 Ausnahmen von der Mitbestimmung
§ 118 Beteiligung im Fernsehrat
§ 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF
§ 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)
§ 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen
§ 124 Verwaltungsreformmaßnahmen
§ 125 Durchführungsvorschriften
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