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Für Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz gelten beim Nebentätigkeitsrecht eigenständige Landesregelungen. Die wichtigsten Fragen zum Nebenberuf sind in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Eine aktuelle Fassung der rheinland-pfälzischen Nebentätigkeitsverordnung finden Sie hier:
Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) des Landes Rheinland-Pfalz
vom 02.02.1987 zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543)
Hinweis:
Gemäß Artikel 4 Abs. 2 d. LG v. 20. 12. 2000 (GVBl. S. 582) bleibt die Befugnis der Landesregierung, die Nebentätigkeitsverordnung künftig zu ändern oder aufzuheben, unberührt.
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Öffentliche Ehrenämter
Zweiter Abschnitt
Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 3 Begriff
§ 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 5 Genehmigung, Widerruf und Untersagung
Dritter Abschnitt
Vergütung
§ 6 Begriff
§ 7 Vergütungsverbot
§ 8 Ablieferungspflicht
§ 9 Ausnahmen von Vergütungsverbot und Ablieferungspflicht
Vierter Abschnitt
Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 10 Einrichtungen, Material
§ 11 Genehmigung
§ 12 Nutzungsentgelt
§ 13 Verfahren
Fünfter Abschnitt
(aufgehoben)
§§ 14-16 (aufgehoben)
Sechster Abschnitt
Sonderregelungen bei Nebentätigkeit in der Krankenversorgung
§ 17 Genehmigung der Privatbehandlung
§ 18 (aufgehoben)
§ 19 Nutzungsentgelt
§ 20 Nutzungsentgelt bei Beteiligung ärztlicher Mitarbeiter nach dem Landeskrankenhausgesetz
Siebenter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 21 Übergangsbestimmung
§ 22 In-Kraft-Treten
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Red 20220101