Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 8 Organe der Kammern

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Rheinland-Pfalz

 

Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 8 Organe der Kammern

 

§ 8 Organe der Kammern

(1) Organe der Kammern sind

1. die Vertreterversammlung und
2. der Vorstand.

(2) Die Amtszeit der Organe beträgt fünf Jahre. Läuft die Amtszeit bis einschließlich 30. April 2021 ab, wird ihre Dauer abweichend von Satz 1 bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

(3) Die Tätigkeit in den Organen der Kammern erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich.

(4) Die Amtszeit der Vertreterversammlung beginnt mit ihrem ersten Zusammentritt. Sie endet mit dem Zusammentritt der neuen Vertreterversammlung, nach Ablauf der fünfjährigen Amtszeit jedoch bereits mit deren Wahl. Satz 2 gilt nur insoweit, als hierdurch die regelmäßige Amtszeit von fünf Jahren nicht um mehr als drei Monate über- oder unterschritten wird.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl...  


Red 20221101

 

mehr zu: Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-rheinland-pfalz.de © 2024