BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 93 Entscheidung durch Urteil
§ 93 Entscheidung durch Urteil
(1) Soweit die Berufung nicht begründet ist, ist sie durch Urteil zurückzuweisen.
(2) Soweit die Berufung begründet ist, hat das Landesberufsgericht unter Aufhebung des Urteils in der Sache selbst zu entscheiden. Das Landesberufsgericht kann das Urteil aufheben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Berufsgericht zurückverweisen, wenn es eine weitere Aufklärung für erforderlich hält oder wenn ein schwerer Verfahrensmangel vorliegt.
(3) Urteile des Landesberufsgerichts werden mit der Verkündung rechtskräftig.
(4) § 89 Abs. 1 Satz 3 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle der ältesten ehrenamtlichen Richterin oder des ältesten ehrenamtlichen Richters eine der auf Lebenszeit ernannten Richterinnen oder einer der auf Lebenszeit ernannten Richter tritt.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl... |
Red 20221101