BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Heilberufsgesetzes von Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz: Heilberufsgesetz (HeilBG): § 91 Gang des Berufungsverfahrens
§ 91 Gang des Berufungsverfahrens
(1) Auf das Berufungsverfahren finden die §§ 73, 74, 78 bis 80 und 83 bis 89 entsprechende Anwendung, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Das Landesberufsgericht trifft seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung; § 81 Abs. 2 bis 4 findet entsprechende Anwendung. Abweichend von § 87 Abs. 2 Satz 2 können bis zum Ende der mündlichen Verhandlung weitere Berufspflichtverletzungen nur mit Einverständnis des Kammermitglieds in das laufende Berufungsverfahren mit einbezogen werden. Mit Einverständnis des Kammermitglieds und des Vorstands der Landeskammer kann das Landesberufsgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
(2) Nach Einlegung der Berufung sind die Akten unverzüglich dem Landesberufsgericht zu übersenden.
(3) Das Landesberufsgericht übersendet dem Vorstand der Landeskammer oder, wenn dieser die Berufung eingelegt hat, dem Kammermitglied eine Abschrift der Schriftstücke über Einlegung und Begründung der Berufung.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl... |
Red 20221101