BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des landesbeamtenversorgungsgesetzes von Rheinland-Pfalz
Landesbeamtenversorgungsgesetz von Rheinland-Pfalz
§ 97a Übergangsvorschrift zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 97a Übergangsvorschrift zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
(1) Für Beamtinnen und Beamte, die keine Lehrkräfte sind und die nach dem 24. Juni 2015 nach § 39 Abs. 1 LBG in den Ruhestand versetzt werden, ist § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze das Erreichen folgenden Lebensalters tritt:
Geburtsdatum bis... | Lebensalter Jahr |
Monat |
31. Dezember 1952 | 65 | 0 |
31. Dezember 1953 | 65 | 1 |
28. Februar 1953 | 65 | 2 |
31. Dezember 1953 | 65 | 3 |
(2) Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 24. Juni 2015 nach § 39 Abs. 2 und 3 LBG in den Ruhestand versetzt werden und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, ist § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des vollendeten 65. Lebensjahres das Erreichen folgenden Lebensalters tritt:
Geburtsdatum bis... | Lebensalter Jahr |
Monat |
31. Dezember 1955 | 63 | 0 |
31. Dezember 1956 | 63 | 2 |
31. Dezember 1957 | 63 | 4 |
31. Dezember 1958 | 63 | 6 |
31. Dezember 1959 | 63 | 8 |
31. Dezember 1960 | 63 | 10 |
31. Dezember 1961 | 64 | 3 |
31. Dezember 1962 | 64 | 6 |
31. Dezember 1963 | 64 | 9 |
(3) Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 24. Juni 2015 wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden, ist § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des vollendeten 65. Lebensjahres das Erreichen folgenden Lebensalters tritt:
Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand vor dem--- | Lebensalter Jahr |
Monat |
1. Januar 2016 | 63 | 0 |
1. Januar 2017 | 63 | 2 |
1. Januar 2018 | 63 | 4 |
1. Januar 2019 | 63 | 6 |
1. Januar 2020 | 63 | 9 |
1. Januar 2021 | 64 | 0 |
1. Januar 2022 | 64 | 3 |
1. Januar 2023 | 64 | 6 |
1. Januar 2024 | 64 | 9 |
Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. Januar 2024 in den Ruhestand versetzt werden, gilt § 24 Abs. 2 Satz 6 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Zahl „40“ die Zahl „35“ tritt.
(4) Für Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen des § 37 Abs. 4 LBG erfüllen, gilt § 24 Abs. 2 in der bis zum Ablauf des 24. Juni 2015 geltenden Fassung.
(5) Für am 1. Januar 2016 vorhandene Beamtinnen und Beamte gilt § 63 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiter.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl... |