BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des landesbeamtengesetzeses von Rheinland-Pfalz
§ 87a Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
(1) Einem Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag
1. Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen,
2. Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von zwölf Jahren zu gewähren,
wenn er
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreut oder pflegt. Einem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich auch bei Stellen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben stattzugeben. Soweit die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind, darf ein Antrag nur abgelehnt werden, wenn zwingende dienstliche Belange der Teilzeitbeschäftigung oder der Beurlaubung entgegenstehen; die Ablehnung ist zu begründen. Bei Beamten im Schul- und Hochschuldienst kann der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres oder Semesters ausgedehnt werden; dies gilt entsprechend auch beim Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen des Satzes 1. § 80a Abs. 3 Satz 2 und § 80d Abs. 2 Satz 4 gelten entsprechend.
(2) Die Dauer des Urlaubs im Sinne des Absatzes 1 darf auch in Verbindung mit Urlaub nach § 80d Abs. 1 sowie Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 3 zwölf Jahre nicht überschreiten. Der Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung zu stellen.
(3) Auf Antrag des Beamten kann auch eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung darf auch in Verbindung mit Urlaub nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 sowie Urlaub nach § 80d Abs. 1 zwölf Jahre nicht überschreiten. Eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Dienstbehörde zulässig.
(4) § 80c gilt entsprechend.
(5) Während einer Freistellung vom Dienst nach Absatz 1 oder Absatz 3 dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen.
(6) Während der Zeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte mit Dienstbezügen. Dies gilt nicht, wenn der Beamte berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines Beihilfeberechtigten wird oder Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat.
(7) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 und 5 trifft die oberste Dienstbehörde; sie kann ihre Befugnis auf andere Behörden übertragen.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl... |