Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 7 Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2025

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Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 7 Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2025

 

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 7
Änderung der Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung für das Jahr 2025

Die Landesmehrarbeitsvergütungsverordnung vom 3. Juli 2012 (GVBl. S 221), zuletzt geändert durch Artikel 6 dieses Gesetzes, BS 2032-1-2, wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Vergütung beträgt je Stunde bei Beamtinnen und
Beamten in den Besoldungsgruppen
A 5 bis A 8 18,05 EUR,
A 9 bis A 12 24,75 EUR,
A 13 bis A 16 34,11 EUR.“
2. In Absatz 3 werden folgende Zahlen ersetzt:
a) in Nummer 1 „21,85“ durch „23,05“,
b) in Nummer 2 „27,02“ durch „28,51“,
c) in Nummer 3 „32,13“ durch „33,90“ und
d) in Nummer 4 „37,51“ durch „39,57“.


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