Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 5 Änderung des Landesbeamtengesetzes

 

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Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025) - Artikel 5 Änderung des Landesbeamtengesetzes

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 (LBVAnpG 2024/2025)

 

Artikel 5
Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Das Landesbeamtenversorgungsgesetz vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 -208-), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120), BS 2032-2, wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage erhält die aus Anlage V zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
2. Die Anlage erhält die aus Anlage VI zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung. 


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