Rheinland-Pfalz: Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamtenbezüge

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Rheinland-Pfalz: Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Erhöhung der Beamtenbezüge

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt, mit dem das jüngste Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes übertragen wird. Konkret bedeutet dies eine Steigerung der Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro sowie zum 1. Februar 2025 eine Linearsteigerung um 5,5 Prozent. Damit überträgt das Land zeit- und inhaltsgleich („1:1“) das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023.
„Für das Gemeinwohl ist der öffentliche Dienst unverzichtbar. Mit der Tarifübernahme stellen wir sicher, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Landes in angemessener Form an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte muss Rheinland-Pfalz auch bei der Besoldung attraktive Bedingungen bieten. Wir wollen den öffentlichen Dienst zukunftsfähig gestalten. Wir investieren mit der Besoldungsanpassung in die Zukunft des Landes“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Auch die im Tarifergebnis festgeschriebenen steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen werden auf die Beamten- und Richterschaft übertragen. „Diese gliedern sich auf in eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro sowie zehn Monatszahlungen über 120 Euro ab Januar 2024 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise 1.000 Euro und monatlich 50 Euro für Auszubildende. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten ebenfalls entsprechend ihrem individuellen Ruhegehaltssatz die Sonderzahlungen, da auch sie durch die gestiegenen Verbraucherpreise belastet waren und belastet sind“, erläuterte Finanzministerin Doris Ahnen. Sie zeigte sich gleichzeitig sehr zufrieden, dass das Kabinett entsprechende Vorgriffszahlungen voraussichtlich ab Ende Februar 2024 auf den Weg bringen konnte.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir auch die Anfangsgrundgehälter der Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in den Besoldungsgruppen ab A 12, also beispielsweise von Lehrerinnen und Lehrern oder Juristinnen und Juristen, über das Tarifergebnis hinaus nachhaltig erhöhen“, so die Finanzministerin. So könne Rheinland-Pfalz auch hier im Vergleich zu den anderen Ländern bei der Eingangsbesoldung einen Platz im vorderen Mittelfeld einnehmen.

Gleichzeitig sollen zur Steigerung der Attraktivität rheinland-pfälzischer Beamten- und Richterverhältnisse im Wettbewerb öffentlicher und privater Arbeitgeber flankierende Maßnahmen mit dem Bezügeanpassungsgesetz umgesetzt werden, so beispielsweise die überproportionale Anhebung von Anwärterbezügen sowie die weitere finanzielle Stärkung kinderreicher Beamten- und Richterfamilien. Auch die deutliche Erhöhung der Zulagen von bislang 132 Euro auf 180 Euro für Polizistinnen und Polizisten, für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr und die sogenannte „Gitterzulage“ für Beamtinnen und Beamte in Justizvollzugseinrichtungen trägt den enormen Belastungen und der wichtigen Rolle unserer rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten für die Sicherheit in unserem Land in besonderem Maße Rechnung.

„Die Erhöhung von Besoldung und Versorgung ist ein bewusster finanzieller Kraftakt für das Land“, hob die Finanzministerin hervor. Die Inflationsausgleichszahlungen bedingen für das Land Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 285 Millionen Euro. Die Dynamisierung der Bezüge ist mit Mehrkosten im Jahr 2024 in Höhe von rund 41 Millionen Euro sowie im Jahr 2025 in Höhe von rund 560 Millionen Euro verbunden; diese wirken naturgemäß in den Folgejahren fort. Darüber hinaus führt das Maßnahmenpaket zur weiteren Steigerung der Attraktivität rheinland-pfälzischer Beamten- und Richterverhältnisse zu Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 24 Millionen Euro.
„Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändebeteiligung und wird im Anschluss dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet“, erläuterte Ahnen das weitere Vorgehen.

 

Meldung vom MINISTERRAT vom 23.01.2024 


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Red 20240123

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