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Mehr Vorschriften zur Besoldung in Rheinland-Pfalz
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Landesbesoldungsordnung A
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Besoldungsgruppe A 1
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Besoldungsgruppe A 2
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Besoldungsgruppe A 3
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Besoldungsgruppe A 4
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Besoldungsgruppe A 5
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Besoldungsgruppe A 6
Restaurator
Besoldungsgruppe A 7
Oberrestaurator
Besoldungsgruppe A 8
Hauptrestaurator
Besoldungsgruppe A 9
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Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Lehrer für Fachpraxis
mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Ver-wendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Ver-wendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Besoldungsgruppe A 11
Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
mit der Befähigung für das Fach Religion
Lehrer für Fachpraxis
mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Ver-wendung2
Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Ver-wendung2
Besoldungsgruppe A 12
Fachlehrer
mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an ei-ner organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule
Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
Fachleiter
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Stu-dienseminar für dieses Lehramt
Förderschullehrer
mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Ver-wendung
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15
Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule,
- an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator
für die Klassenstufen 5 und 6
für die Klassenstufen 7 und 8
für die Klassenstufen 9 und 10,
- an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
- an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufga-ben für die Sekundarstufe I,
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- als Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,
- bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
- bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
- bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern 1
- an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule
Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt
Rektor
- als Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken 1
- als Leiter einer Musikschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14
Studienrat
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befä-higung entsprechenden Verwendung
Studienrat
- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
Zweiter Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern1
- an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 540 Schü-lern in der Regionalen Schule1
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
Förderschulfachleiter
mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
Förderschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern ,
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern 1
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbilden-den Zug führt ,
- eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen1
als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Grund- und Hauptschulbildungsgang geführt wird
Förderschulrektor
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern1
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern1
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15
Konrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
- an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schü-lern in der Regionalen Schule
Oberstudienrat
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befä-higung entsprechenden Verwendung
Oberstudienrat
als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
Realschulfachleiter
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
Realschulkonrektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
- an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator
für die Klassenstufen 5 und 6
für die Klassenstufen 7 und 8
für die Klassenstufen 9 und 10,
- an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
- an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufga-ben für die Sekundarstufe I,
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen1
Regierungsschulrat
mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Eingangsamt mindestens der Besol-dungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
- bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
- bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
Rektor
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern1,
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
- an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule,
- an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern1
Rektor
- als Leiter einer Musikschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13
Zweiter Förderschulkonrektor
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
Direktor einer integrierten Gesamtschule
- ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
Direktor
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern 1
Direktor beim Landeskrankenhaus
- als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
Direktor des Landesmedienzentrums
Direktorstellvertreter an einer integrierten Gesamtschule
- als der ständige Vertreter des Leiters
- einer Gesamtschule mit Oberstufe1
- einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern1
- einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
Förderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim ver-bunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
Förderschulrektor
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbilden-den Zug führt1
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 14
Realschulrektor
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
Regierungsschuldirektor
- mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien oder be-rufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
- als Referent bei einer obersten Landesbehörde
- als der ständige Vertreter des Direktors des Pädagogischen Zentrums
- als der ständige Vertreter des Direktors des Instituts für schulische Fortbildung und schul-psychologische Beratung
Rektor
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
- als Leiter einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
- als Leiter einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schülern in der Regionalen Schule
Studiendirektor
als Leiter
- eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern1
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten 1
- eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten1
als der ständige Vertreter des Leiters
- eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,
- eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern1
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten1
- eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,
- eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten1
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen1
als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koor-dinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I
Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- als Leiter einer Abteilung, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3
Direktor
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15
Direktor
- als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150000 Einwohnern
Direktor einer integrierten Gesamtschule
- mit Oberstufe
- ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern
Direktor des Peter-Cornelius-Konservatoriums in Mainz
Direktor des Pädagogischen Zentrums des Landes Rheinland-Pfalz
Direktor des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
Direktor der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete
Förderschulrektor
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
Oberstudiendirektor
als Leiter
- eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern,
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten,
- eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten,
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
Polizeipräsident
- soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3
Anhang zur Landesbesoldungsordnung A
Künftig wegfallende (kw) Ämter und Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 10 (kw)
Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen
- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Lehrer für Bürowirtschaft an berufsbildenden Schulen
Besoldungsgruppe A 11 (kw)
Fachlehrer an Förderschulen
Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen
Fachlehrer an Realschulen
Fachschullehrer
- soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12
Besoldungsgruppe A 12 (kw)
Berufsschullehrer
Fachschullehrer
Realschulfachlehrer
Besoldungsgruppe A 13 (kw)
Fachlehrer an Gymnasien
Besoldungsgruppe A 14 (kw)
Kanzler der Fachhochschule Bingen
Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen
Kanzler der Fachhochschule Worms
Besoldungsgruppe A 15 (kw)
Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern
Kanzler der Fachhochschule Koblenz
Kanzler der Fachhochschule Mainz
Kanzler der Fachhochschule Trier
Vizepräsident der Fachhochschule Bingen
Vizepräsident der Fachhochschule Kaiserslautern
Vizepräsident der Fachhochschule Koblenz
Vizepräsident der Fachhochschule Ludwigshafen
Vizepräsident der Fachhochschule Mainz
Vizepräsident der Fachhochschule Trier
Vizepräsident der Fachhochschule Worms
Besoldungsgruppe A 16 (kw)
Kanzler der Universität Koblenz-Landau
Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau
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