Gemeinsame Presseerklärung GEW/GdP zur Entscheidung der Regierungskoalition von Rheinland-Pfalz im Plenum, die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen: Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Land Rhainland-Pfalz geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

Gemeinsame Presseerklärung GEW/GdP zur Entscheidung der Regierungskoalition im Plenum, die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen: Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar

Hammer: "Der Vorschlag der CDU war gut, die Beamtinnen und Beamten des Landes Rheinland-Pfalz haben eine Anerkennung verdient!" Die Kostendämpfungspauschale wurde vor 19 Jahren eingeführt und war einen Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung, der den Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz aufgebürdet wurde. Der Gesetzesantrag der CDU-Landtagsfraktion die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen, wurde von GEW und GdP ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Aus unserer Sicht ist es jetzt an der Zeit, dass das Land die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen unterstützt, gerade in einer Zeit in der die Entwicklung der Energiepreise und der Lebenshaltungskosten besorgniserregend angestiegen sind. Die Ablehnung des „Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale“ durch den Landtag am heutigen Tag ist für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen an den rheinland-pfälzischen Landesbehörden, den Schulen, Polizeidienststellen und sonstigen Dienststellen im Land keinesfalls nachvollziehbar.

Alleine die Begründung, dass Rheinland-Pfalz in der Besoldung von Beamtinnen und Beamte besser dastehe, als von den Gewerkschaften behauptet, ist eine Farce. Die Begründung in der Diskussion im Plenum, es liege keine Gegenfinanzierung vor, wiederholt sich, ebenso wie die Betonung der sozial gestaffelten Stufen. Die vielen vorgestellten Zahlen dürften der Veranschaulichung der hohen Kosten für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten gedient haben, wie die Besoldungserhöhung zum 1.12.2022 um 2,8 Prozent oder die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro. Für uns handelt es sich hierbei um Investitionen in die Menschen und die Attraktivität der Berufe.

Offensichtlich hat man seitens der Landesregierung noch nicht verstanden, wie sehr die Besoldung der
Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz der von benachbarten Bundesländern hinterherhinkt. In Nordrhein-Westfalen wurde die Kostendämpfungspauschale zum 01. Januar 2022 abgeschafft.

Wichtig sind Maßnahmen der Landesregierung, um die notwendigen Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu gewinnen und zu halten. Die Überwindung der Kostendämpfungspauschale wäre hierfür ein geeignetes Mittel gewesen und sicherlich auch vom Land finanzierbar. Dieser pauschale Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird und je nach Besoldungsgruppen gestaffelt zwischen 150 Euro und 450 Euro beträgt, wird den Kolleginnen und Kollegen weiterhin zugemutet.

 

Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz vom 25.11.2022


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Rheinland-Pfalz

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Rheinland-Pfalz mit der Landesmetropole Mainz, der Weinbauregion im wunderschönen Rheingau und der deutschen Toscana in der Pfalz mit dem einmaligen Dom in Speyer. In Speyer finden Sie auch die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl...  


Red 20221125

 

 

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-rheinland-pfalz.de © 2024