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Rheinland-Pfalz Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und ein Gesetz zum „Finanziellen Dienstrecht“ beschlossen, das sich inhaltlich am Bundesbesoldungsrecht orientiert (u.a. Umstellung von Besoldungsdienstalter auf Erfahrungsstufen).
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Konkret sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz vor, die Bezüge in Höhe von 3,2 Prozent für 2019, von weiteren 3,2 Prozent für 2020 und von 1,4 Prozent für 2021 anzuheben. Damit werden die linearen Gehaltssteigerungen des Tarifabschlusses für die Länder zeitgleich und systemgerecht auf Beamte in Rheinland-Pfalz zu übertragen. Darüber hinaus ist im Gesetz festgelegt, außer ordentliche Anpassungen bei den Bezügen um jeweils 2 Prozent zum 01.07.2019 und zum 01.07.2020 vorzunehmen. Die aktuellen Tabellen finden Sie hier.
Mehr Informationen unter www.besoldung-rheinland-pfalz.de
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
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